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Titel

allgemeine geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sanitätshaus Brockers GmbH

Anwendungs- und Geltungsbereich

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

 

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen, der Sanitätshaus Brockers GmbH. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. 

 

2. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

 

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich als ausgeschlossen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Vertragsschluss

§ 2 Vertragsschluss 

 

1. Unsere Kataloge und sonstigen Produktbeschreibungen dienen der Information und beinhalten kein Angebot im Rechtssinn. Der Vertragsantrag ist vom Kunden abzugeben. Wir sind berechtigt, ein Angebot des Kunden binnen einer Frist von zwei Wochen zu akzeptieren. 

 

2. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Übergabe bzw. Lieferung der bestellten Sache zustande. 

 

3. Kommt eine Eintrittspflicht eines Kostenträgers in Betracht, hat uns der Kunde sämtliche Unterlagen, insbesondere die ärztliche Verordnung und ggf. die Genehmigung durch den Kostenträger unverzüglich vorzulegen. Erfolgt eine Kostenübernahme, hat der Kunde die gesetzliche Zuzahlung zu entrichten, soweit er davon nicht befreit ist ,sowie einen vom Kostenträger unter Umständen festgelegten Eigenanteil. Bei Verweigerung der Eintrittspflicht durch den Kostenträger bleiben die Leistungspflichten der Parteien aus bereits geschlossenen Verträgen unberührt, soweit nicht gesetzliche Beendigungsgründe bestehen

Preise und Zahlungen 

§ 3 Preise und Zahlungen 

 

1. Die Zahlung der von uns genannten Preise erfolgt sofort nach Vertragsschluss bar ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle. Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Erstattungsoder Übernahmeansprüche des Kunden gegen einen Kostenträger, insbesondere gegen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, berühren unsere Ansprüche nach Maßgabe des §2 Abs.3 nicht. Es ist grundsätzlich Sache des Kunden, die Frage der Übernahme der Kosten selbst rechtzeitig zu klären. 

 

2. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Es bleibt uns vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zuzustellenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet. 

 

3. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, 

a) Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, wobei uns ungenommen bleibt, einen höheren Schaden nachzuweisen.

b) Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften zurückzubehalten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen oder bis zu einer entsprechenden Sicherheitsleistung. 

 

4. Steht uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, sind wir berechtigt, diesen mit 30% des Preises in Ansatz zu bringen. Dem Kunden ist es gestattet, nachzuweisen, dass uns ein Schaden gar nicht oder nur in geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Wir sind berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. In beiden Fällen ist der nachgewiesene Schaden, nicht die Pauschale zu begleichen. 

 

5. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Lieferungen

§ 4 Lieferungen 

 

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, sollen aus Beweisgründen schriftlich angegeben werden. Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind. 

 

2. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht nur vorübergehend und nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. 

 

3. Wir sind zu vorzeitiger Lieferung berechtigt. 

 

4. Die Übergabe der Waren und der Gefahrübergang erfolgt stets an unserem Verkaufsort. Ist eine Versendung an den Kunden vereinbart, geht die Gefahr erst im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch die Transportperson an den Kunden auf diesen über. 5. Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, ist der Verzugsschaden auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung beschränkt. Verlangt der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung oder wird uns die Leistung während des Lieferverzuges unmöglich, beschränkt sich der Anspruch des Kunden bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Preises. 

 

5. Das gilt nicht, wenn für die uns obliegende Leistung Fixtermine vereinbart sind. In jedem Fall bleibt uns der Nachweis eines geringeren, dem Kunden der Nachweis eines höheren Schadens als des Pauschalbetrages vorbehalten. Die Haftung ist auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. 

 

6. Führt ein Annahmeverzug des Kunden zu einer Verzögerung der Auslieferung, hat der Käufer dem Verkäufer für die Verzugsdauer die bei einer Spedition üblichen Lagerkosten zu erstatten. 

 

7. Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.

Eigentumsvorbehalt

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher bereits bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks, unser Eigentum.

 

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren heraus zu verlangen.

Mängel/Gewährleistung 

§ 6 Mängel/Gewährleistung 

 

1. Vertragsgegenstand ist der Gegenstand mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der dem Kunden bekannten Produktbeschreibung des Herstellers. Der Kunde kann die entsprechende Produktbeschreibung vor Abschluss des Vertrages bei uns einsehen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck können vereinbart werden. Aus Beweisgründen sollen solche ergänzenden Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. 

 

2. Wir leisten für unsere Waren Gewähr für die Zeit von 2 Jahren, bei Kauf gebrauchter Sachen von einem Jahr. Die Frist beginnt mit Übergabe der Sache(n) an den Kunden. Bei Sonderanfertigungen nach MPG gilt diese Gewährleistung ausschließlich für die eingesetzten Materialien und Bauteile. Für die geleistete Arbeit verkürzt sich die Gewährleistung auf sechs Monate. 

 

3. Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, leisten wir auf unsere Kosten Nacherfüllung, unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehlt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für Schadensersatzansprüche gilt §7. 

 

4. Liefern wir zur Nacherfüllung einen mangelfreien Gegenstand, können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

Haftung

§ 7 Haftung 

 

1. In allen Fällen der Verletzung von vertraglichen oder vorvertraglichen sowie gesetzlichen Pflichtverletzungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

 

2. Die Haftung aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für schuldhaft verursachte Körperschäden bleibt stets unberührt. 

 

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in § 4 abschließend geregelt. 

 

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Datenschutz

§ 8 Datenschutz 

 

1. Wir beachten sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes und der DSGVO. Wir erheben deshalb vom Kunden ohne dessen Einwilligung und aufgrund gesetzlicher Erlaubnis nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung erforderlich sind. Wir verwenden darüber hinaus die Kundendaten nur zu den Zwecken, in die der Kunde ggf. eingewilligt hat. (z.B. in die Übersendung von Angeboten) 

 

2. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Senden Sie uns dafür Ihr Verlangen per Post, eMail oder Fax.

Erfüllungsort

§9 Erfüllungsort 

 

1. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, ist der Ort unserer gewerblichen Niederlassung ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 

 

2. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Ort unserer gewerblichen Niederlassung.

Verbraucherschlichtung

§10 Verbraucherschlichtung 

 

Die Sanitätshaus Brockers GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Richtlinie 2013/11/EU). Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf (Bilk) Telefon 0211 8795-0, Telefax 0211 8795-110 verhandelt werden.

Verbraucherschlichtung

§11 Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit 

 

1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

 

2. Ratenkauf Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden. Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten. 

 

3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre-Notifikation / Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben. Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei der TeamBank AG vorbehalten. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPALastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

Allgemeine Angaben

Sanitätshaus Brockers GmbH

Berta-Benz-Strasse 12
40670 Meerbusch 

Telefon 02159 – 697490

Fax 02159 – 6974999

Sitz der Gesellschaft: Martinusstr. 10, 41564 Kaarst

 

E-Mail: info@ihre-bandage.de

Web: www.ihre-bandage.de

 

Zuständige Handwerkskammer:

Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf (Bilk)
Telefon 0211 8795-0, Telefax 0211 8795-110

 

Gesetzliche Berufsbezeichnung:

Orthopädietechniker (Deutschland), Orthopädie Schuhmacher (Deutschland)

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Handelsregister: 

HRB 6290 Amtsgericht Neuss

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 173401846

 

Geschäftsführung:

Jürgen Brockers

 

Prokuristen:

Angelika Pricken, Angelika Anger

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Etwaige Beanstandungen bitten wir zu richten an:

E-Mail: info@ihre-bandage.de

Tel: 0 21 59 – 69 74 90

Post: Sanitätshaus Brockers GmbH Berta-Benz-Str. 12 40670 Meerbusch

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Stand 02/2022

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